ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTE – INFORMATIONEN FÜR PRIVATE HAUSHALTE (ONLINE)

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

  • BEDEUTUNG DES SYMBOLS „DURCHGESTRICHENE MÜLLTONNE“

    Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

  • GETRENNTE ERFASSUNG VON ALTGERÄTEN

    Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme. Achten Sie auf das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Dieses deutet darauf hin, dass es sich tatsächlich um ein Elektrogerät handelt. Sie finden das Symbol entweder auf dem Produkt selbst, seiner Verpackung oder in der Gebrauchsanweisung.

  • BATTERIEN UND AKKUS SOWIE LAMPEN

    Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

  • DATENSCHUTZ-HINWEIS

    Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
  • MÖGLICHKEITEN DER RÜCKGABE VON ALTGERÄTEN

    Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Die nächste Rücknahmestelle finden Sie unter: www.take-e-back.de. Bei Rückfragen kommen Sie einfach auf uns zu.

  • RÜCKGABE MIT SPEDITION

    Haben Sie über bicycles.de bestellt und wünschen die Entsorgung Ihres Elektroaltgeräts (E-Bike), dann kontaktieren Sie bitte nach Erhalt Ihrer Bestellbestätigung unseren Kundenservice. Wir informieren unsere vertraglichen Lieferlogistiker über Ihren Rücknahmewunsch. Sie erreichen uns unter 040 - 20 20 97 97 (Mo.-Fr. 10-16 Uhr und Sa. 10-14 Uhr). Bitte berücksichtigen Sie, dass wir über dieses Verfahren nur Produkte zurücknehmen können, die der gleichen Produktgruppe entsprechen, z. B. Rückgabe eines alten E-Bikes bei Kauf eines Neuen. Entfernen Sie alle herausnehmbaren Batterien und Akkus. Wir möchten Sie bitten, diese aus Sicherheitsgründen direkt in unseren Märkten zurückzugeben. Um Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten bei Lithiumbatterien die Batteriepole zudem vor der Abgabe mit Klebestreifen isoliert werden. Bitte achten Sie darauf, vor der Abgabe Ihrer Altgeräte, alle auf den Altgeräten vorhandenen persönlichen oder sensiblen Daten zu löschen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik informiert hier über das richtige Vorgehen.

  • HINWEIS ZUR ABFALLVERMEIDUNG

    Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/